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LinkSink soll helfen, verteilte Medien zusammenzutragen. Die Entwicklung kann auf Github unterstützt werden.

EuGH-Anwalt stellt die Störerhaftung infrage (sz)

Wer seinen Kunden einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt, ist für deren Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich, sagt der Generalanwalt am EuGH.

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