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LinkSink soll helfen, verteilte Medien zusammenzutragen. Die Entwicklung kann auf Github unterstützt werden.

EuGH-Gutachten: Anbieter von WLAN-Netzen haften nicht für Dritte (SpON)

Wer Dritten Zugang zu seinem WLAN gibt, muss in Deutschland haften - oder bestimmte Hürden einbauen. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält das für nicht zulässig. Die Stellungnahme beeinflusst die Debatte in Berlin.

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