EuGH-Urteil zur Störerhaftung: Anbieter haften nicht für offenes WLAN | BR.de
Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Bei Verstößen müssen Betreiber von offenen WLAN-Netzen jedoch ein Passwort einführen. Von Vera Cornette