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LinkSink soll helfen, verteilte Medien zusammenzutragen. Die Entwicklung kann auf Github unterstützt werden.

EuGH-Urteil zur Störerhaftung: Anbieter haften nicht für offenes WLAN | BR.de

Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Bei Verstößen müssen Betreiber von offenen WLAN-Netzen jedoch ein Passwort einführen. Von Vera Cornette

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