Kritiker sehen nicht genug Schutz für WLAN-Anbieter (MDR)
Öffentliche, freie WLAN-Netze sind in Deutschland bisher Mangelware. Sogar in Großstädten wie Berlin findet man nur wenige frei zugängliche Hotspots, über die man im Internet surfen kann. Der Grund: Nach derzeitiger Rechtslage können etwa Cafébesitzer, Hoteliers oder auch Privatleute dafür haftbar gemacht werden, wenn jemand über ihr WLAN-Netz strafbare Handlungen vornimmt – also zum Beispiel illegal Videos oder Musik herunterlädt. Diese sogenannte Störerhaftung wird nun stark eingeschränkt.