EuGH-Anwalt gegen Verschlüsselung offener WLANs (golem)
Gewerbliche Betreiber von offenen WLANs werden immer wieder mit Kosten für Abmahnungen konfrontiert, wenn sie ihr Netz nicht verschlüsseln. Der EuGH-Generalanwalt lehnt die deutsche Störerhaftung nun ab.