BR: Internet in Flüchtlingsunterkünften
Bayerischer Rundfunk - Das interkulturelle Magazin Ausführliche Darstellung zu Freifunk für Flüchtlinge in München
LinkSink soll helfen, verteilte Medien zusammenzutragen. Die Entwicklung kann auf Github unterstützt werden.
Bayerischer Rundfunk - Das interkulturelle Magazin Ausführliche Darstellung zu Freifunk für Flüchtlinge in München
Der Digitalisierungsminister ist dafür, die Hürden für den W-Lan-Zugang in Cafés und Bahnhöfen abzubauen. Damit schlägt er sich auf die Seite der SPD. "Die Hürden, die das neue Telemediengesetz stellt, sind zu hoch“, sagte er im Gespräch mit dieser Zeitun...
Nach dem Vorentscheid am EuGH gegen die Störerhaftung für Anbieter offener Funknetze erscheint der SPD eine Einigung über die geplante Reform des Telemediengesetzes nahe. Die CDU will Provider aber nicht pauschal privilegieren.
Wer als Café- oder Hotelbesitzer in Deutschland seinen Gästen freies WLAN anbietet, geht ein hohes Risiko ein. Denn wenn die Gäste illegal im Netz unterwegs sind, haften nicht die Gäste, sondern der Betreiber des WLANs. Das ist nicht ok, sagt jetzt ein Gu...
Bereits seit einigen Jahren wird die Entschärfung der Störerhaftung gefordert, denn insbesondere für den Betrieb der offenen WLAN-Hotspots bestehen dadurch viele rechtliche Gefahren. Nun bringt ein Gutachten für den EuGH neue Hoffnung, denn es setzt genau...
Wer Dritten Zugang zu seinem WLAN gibt, muss in Deutschland haften - oder bestimmte Hürden einbauen. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält das für nicht zulässig. Die Stellungnahme beeinflusst die Debatte in Berlin.
Gewerbliche Betreiber von offenen WLANs werden immer wieder mit Kosten für Abmahnungen konfrontiert, wenn sie ihr Netz nicht verschlüsseln. Der EuGH-Generalanwalt lehnt die deutsche Störerhaftung nun ab.
In seinem Schlussantrag argumentiert der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof gegen die Störerhaftung für Anbieter kostenloser offener WLAN-Netze. Die Pflicht zur Unterbindung von Rechtsverletzungen bedeute zu große Einschränkungen.
Betreiber eines kostenlosen öffentlichen WLAN-Netzes können nach Sicht des Generalanwalts Szpunar des Europäischen Gerichtshofs nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers verantwortlich gemacht werden. Sie seien lediglich als Anbieter sogenannter D...
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, hat in seinen heutigen Schlussanträgen festgestellt, dass Betreiber eines kostenlosen öffentlichen WLAN-Netzes aus seiner Sicht nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers veran...
Ist der Betreiber eines offenen WLAN-Netzzugangs dafür verantwortlich, was andere dort an Daten herunter- oder hochladen? Netzaktivist Tobias McFadden weigert sich, eine Geldstrafe von 800 Euro an den Musikkonzern Sony zu bezahlen.
Wer seinen Kunden einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt, ist für deren Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich, sagt der Generalanwalt am EuGH.