EuGH-Gutachten: Anbieter von WLAN-Netzen haften nicht für Dritte (SpON)
Wer Dritten Zugang zu seinem WLAN gibt, muss in Deutschland haften - oder bestimmte Hürden einbauen. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält das für nicht zulässig. Die Stellungnahme beeinflusst die Debatte in Berlin.