Störerhaftung: Anbieter von offenen WLAN-Netzen nicht haftbar (silicon)
Betreiber eines kostenlosen öffentlichen WLAN-Netzes können nach Sicht des Generalanwalts Szpunar des Europäischen Gerichtshofs nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers verantwortlich gemacht werden. Sie seien lediglich als Anbieter sogenannter Dienste der reinen Durchleitung anzusehen und somit nicht haftbar.