EuGH-Anwalt stellt die Störerhaftung infrage (sz)
Wer seinen Kunden einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt, ist für deren Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich, sagt der Generalanwalt am EuGH.
LinkSink soll helfen, verteilte Medien zusammenzutragen. Die Entwicklung kann auf Github unterstützt werden.
Wer seinen Kunden einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt, ist für deren Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich, sagt der Generalanwalt am EuGH.