EuGH-Generalanwalt verneint Störerhaftung bei offenen WLAN-Netzen (zdnet)
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, hat in seinen heutigen Schlussanträgen festgestellt, dass Betreiber eines kostenlosen öffentlichen WLAN-Netzes aus seiner Sicht nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers verantwortlich gemacht werden können. Sie seien lediglich als Anbieter sogenannter Dienste der reinen Durchleitung anzusehen und somit nicht haftbar.